Name des Berichtes in Exit-Variablen für die Berechtigung verwenden - Nachtrag

Im Block Name des Berichtes in Exit-Variablen für die Berechtigung verwenden habe ich aufgezeigt wie der Name eines Berichtes bei der Verarbeitung von Exit-Variablen im Rahmen der Berechtigung verwendet werden kann.  In diesem Block zeige ich auf weche Einschränkungen hierbei zu berücksichtigen sind.

Der Customer Exit wird im Rahmen der Berechtigung zweimal durchlaufen. Im ersten Durchlauf ist das Feld COMPID im Memory noch nicht verfügbar und der Aufruf

IMPORT compid = l_compid FROM MEMORY ID 'COMPID'.

liefert für l_compid nichts zurück. Mit folgendem Coding soll erreicht werden, dass alle Benutzer des Berichtes ‘ZTKE_EXIT_VAR_AUTH’ nur die Informationen zum Land Deutschland (DE) erhalten.

METHOD if_rsroa_variables_exit_badi~process.
  DATA: l_compid TYPE rszcompid,         
        ls_range TYPE rrrangesid.   
  
  IMPORT compid = l_compid FROM MEMORY ID 'COMPID'.   

  CASE l_compid .     
    WHEN 'ZTKE_EXIT_VAR_AUTH'.       
         ls_range-sign = 'I'.       
         ls_range-opt = 'EQ'.       
         ls_range-low = 'DE'.       
         APPEND ls_range TO c_t_range.      
     …   
  ENDCASE. 
ENDMETHOD.

Der erste Aufruf im I_STEP = 0 ermittelt noch keine COMPID und somit wird kein Wert für die hier prozessierte Exit Variable im Rahmen der Berechtigung zurück geliefert. Beim zweiten Aufruf kann die COMPID ermittelt werden und die Berechtigung wird auf DE eingeschränkt.

Der erste Aufruf hat zur Folge, dass wir bei der Ausführung des Berichtes die Warnung

You do not have analysis authorization for any char. values of char. 0COUNTRY

bekommen, siehe Figure 2.1. Die Berechtigung

Per Default werden im Rahmen der Berechtigungsprüfung die ermittelten Variablen Werte gepuffert. Um zu erreichen, dass die Werte im zweiten Durchlauf ausgewertet werden kann die Pufferung in der RSECADMIN (siehe Figure 2.1) abgeschaltet werden. Dies ist aber nur systemweit möglich!

Figure_2_1

Figure 2.1: Variablen Pufferung deaktivieren

Nachdem die Pufferung abgeschaltet wurde bekommen wir keine Warnungen bezgl. der fehlenden Analyseberechtigung mehr.

Leider gibt es hier auch keine Alternative zum Abschalten des Puffers. Das Analyseberechtigungskonzept besagt ganz klar, dass eine Analyseberechtigung an den Daten und nicht am Reporting Objekt festgemacht werden soll.

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